Fördermaßnahmen
Eine spezifische Kinderfilm-Förderung vergibt ausschließlich das Kuratorium junger deutscher Film bzw. das BKM.
Ansonsten sind die zu beantragenden Fördermaßnahmen für den Kinderfilm die gleichen wie für den Erwachsenenfilm. Man unterscheidet allgemein zwischen drei Stufen, an denen die finanziellen und beraterischen Unterstützungen greifen:
1. Drehbuchentwicklung
In diesem frühen Stadium wird die Weiterentwicklung eines Treatments zur ersten Drehbuchfassung gefördert. Antragsteller ist oftmals ein Autor, gelegentlich bereits in Zusammenarbeit mit einem zukünftigen Produzenten.
2. Projektentwicklung
Gefördert wird die Entwicklung und Finanzierung eines Filmprojekts auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Drehbuchs, in der Regel zusammen mit mindestens einem ausführlichen Finanzierungsplan, einer Besetzungsliste und ersten Absichtserklärungen Beteiligter.
3. Produktionsförderung
Unterstützt wird die Herstellung eines Films im fortgeschrittenen Stadium der Entwicklung.
Einige Einrichtungen unterstützen auch noch die Distribution eines Filmes durch spezifische Verleihförderungen.